Legitimationsprüfung
Es ist eine gesetzliche Pflicht, dass Sie als JC Sandalwood-Anleger sich entsprechend dem Geldwäschegesetz legitimieren.
Ihre Identifizierung können Sie entweder
- durch ein Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut (jeweils mit Erlaubnis nach § 32 KWG),
- durch einen Versicherungsvermittler (§ 34d GewO), der selbst den Pflichten des Geldwäschegesetzes unterliegt,
- durch einen Vermittler nach § 34f GewO oder
- durch einen Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigten
vornehmen lassen.
Alternativ können Sie sich auch über das POST-IDENT- oder per VIDEO-IDENT-Verfahren der Deutschen Post identifizieren.