Legitimationsprüfung

Es ist eine gesetzliche Pflicht, dass Sie als JC Sandalwood-Anleger sich entsprechend dem Geldwäschegesetz legitimieren.
Ihre Identifizierung können Sie entweder 

  • durch ein Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut (jeweils mit Erlaubnis nach § 32 KWG),
  • durch einen Versicherungsvermittler (§ 34d GewO), der selbst den Pflichten des Geldwäschegesetzes unterliegt,
  • durch einen Vermittler nach § 34f GewO oder
  • durch einen Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigten

vornehmen lassen.

Alternativ können Sie sich auch über die POSTIDENT-Verfahren der Deutschen Post identifizieren.